Wir gestalten zusammen Ihre Feier!

Alle Pakete können individuell abgestimmt werden und sind keine festen Angebote. Sie können die Getränke frei wählen und wenn sie eine andere Kombination an Getränken oder Service wünschen, sprechen Sie gerne mit uns!

Getränke werden den ganzen Abend angeboten sind aber im Vorfeld auf die Gästeanzahl abgestimmt. Bei Bedarf kann ein bestimmtes Getränk gerne auf Vorrat besorgt werden!

Beispiel für eine Bestellung bei 50 Personen
(Mixpackage 3) Menge abgestimmt

Softdrinks
Wasser 7 Kisten / 
Cola 7 Kisten / Cola Light 3 Kisten / Cola Zero 3 Kisten / 
Sprite 3 Kisten / Fanta 4 Kisten
Effect Energy 2 Kisten /
Orangen-Saft 12 Liter / Apfel-Saft 12 Liter
Biersorten
70 Liter Bier / 2,5 Kisten Alkfrei. Bier /
5 Kisten Weizen / 2 Kisten Alkfrei. Weizen
Spirituosen
30 Flaschen Ihrer Wahl á  3 Sorten /
oder
5 Cocktailsorten Ihrer Wahl

Es werden ausschließlich Markenprodukte angeboten.

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG.:

Ahmejdin Shabani
Am Soltekampe 4
30455 Hannover


Kontakt
Tel.: 0174 1069530
Mail: centurionbar@web.de


Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Außerdem auch keinen Umsatzsteuerausweis aufgrund der Kleinunternehmerreglung § 19 UStG.

Die auf unserer Webseite veröffentlichen Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf) . Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Sicht des Urhebers außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers i.S.d. Urhebergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf ). Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch erlaubt. Sind die Inhalte auf unserer Webseite nicht von uns erstellt wurden, sind die Urheberrechte Dritter zu beachten. Die Inhalte Dritter werden als solche kenntlich gemacht. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte unverzüglich entfernen.

AGB

Allgemeinegeschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich:

Diese AGB gelten für jede Leistung von Centurion Bar abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss:

· Alle Angebote von Centurion Bar sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn Centurion Bar nach Auftragsannahme durch den Kunden, den Auftrag bestätigt.

· Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Centurion Bar und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

· Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

· Die Centurion Bar verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 3 Preise:

· Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung.

· Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (z. B. Personenzahl) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich die Centurion Bar eine dementsprechende Nachberechnung vor. Die Centurion Bar wird vor der Veranstaltung die Tische und Stühle zählen, ggf. auch die Gäste abzählen, wenn nach Personenanzahl gebucht wird. Sollte dann der Fall sein das es mehr Personen sind, ändert sich dementsprechend der Preis.

· Fahrtkosten sind bei einer Entfernung von Hannover (PLZ 30455) zum Veranstaltungsort von bis zu 40 km enthalten. Für Fahrten über 40 km werden 0,39 EUR je gefahrenen km gesondert in Rechnung gestellt ggf. eine Fahrtkostenpauschale berechnet.

§ 4 Zahlung

Der Centurion Bar ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Kostendeckung für zu tätigende Einkäufe eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

§ 5 Stornierung

· Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch der Centurion Bar bleibt vorbehalten.

· Bei einer Auftragsstornierung nach dem 2. wöchigen Widerrufsrecht nach der Vertragsunterzeichnung, wird die Anzahlung von 30 % einbehalten, da für den Auftraggeber dieses Datum reserviert wurde und somit man an dem Tag keinen anderen Auftrag hätte bekommen können.

Bei kurzfristigen Stornierungen berechnet die Centurion Bar Stornokosten wie folgt:

· bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum: 50 %

· bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum: 60 %

· bis zu 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum: 80 %

· danach sind 100 % der vereinbarten Leistungsgesamtsumme fällig

§ 6 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann die Centurion Bar, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

· Der Kunde stellt der Centurion Bar geeignete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung insbesondere für den Aufbau der mobilen Bar zu Verfügung und sorgt für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche. Das Abmaß einer zu stellenden Theke/Bar teilt die Centurion Bar dem Kunden vor Auftragserteilung mit. Der Boden wird vom Auftragnehmer besenrein nach der Veranstaltung hinterlassen.

· Findet die Veranstaltung im freien statt, ist dem Auftragnehmer ein geeigneter Stellplatz mit festem Untergrund zuzuweisen. Bei schlechtem Wetter sorgt der Auftraggeber für einen trockenen Unterstand mit Schutz vor Witterungseinflüssen ggs. ersatzweise einen Stellplatz in geschlossenen Räumlichkeiten.

· Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten stark Stromanschlüsse (230 V) sowie einen Wasseranschluss mit fließendem warmem Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.

· Erforderliche Messeausweise oder Parkausweise sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten werden durch den Kunden für das gesamte Personal von der Centurion Bar gestellt, anfallende Parkkosten vom Kunden übernommen. Hierfür teilt die Centurion Bar dem Kunden die Personenzahl der eingesetzten Mitarbeiter vor Veranstaltungsbeginn mit.

§ 8 Haftung

· Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

· Beschädigt der Auftraggeber das Inventar von der Centurion Bar oder seine Gäste, schuldhaft, haftet dieser für fehlende und beschädigte Gegenstände. Die Kosten für verursachte Schäden werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis (oder ggf. Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.

· Für die Centurion Bar zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten und Gelände übernimmt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht und hat dafür Sorge zu leisten, dass bereitgestellte Räumlichkeiten gegen allgemeine Gefahren gesichert sind und Gefahrenquellen minimiert werden. Die Centurion Bar wird von jeglicher Haftung freigestellt, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

§9 All-inclusive Angebot

Sollten sie ein All-inclusive Angebot gebucht haben, gibt es für diesen gebuchten Abend, diese Getränke die gebucht wurden den ganzen Abend für die Gäste, je nachdem wie es im Vertrag steht von wann bis wann die Feier stattfindet.

Die Getränke sind nur für den Verzehr auf der Veranstaltung gedacht und gebucht.

Die Getränke dürfen nicht mit nachhause genommen werden. Auch, wenn etwas übrig bleibt oder Flaschen angebrochen sind.

Bei Mitnahme der Getränke ohne es mit der Centurion Bar abzusprechen, gilt als Diebstahl und wird dann zur Anzeige weitergegeben. Auch das Pfand der Getränke ist das Eigentum der Centurion Bar und darf nicht mitgenommen werden, sondern wird immer dem Personal abgegeben oder das Personal sammelt es selbst ein auf dem Veranstaltungsgelände.

§10 Shisha/Wasserpfeifen Paket

Sollten sie unser Shisha Angebot dazu gebucht haben, haftet die Centurion Bar nicht für Brandschäden oder Verbrennung des Unterbodens die, die Gäste verursachen. Jeder Gast haftet selbst für den Schaden der durch einen Unfall oder umkippen der Shisha verursacht wird, bzw. Der Auftraggeber haftet dafür.

Der Auftraggeber muss der Centurion Bar einen sicheren Platz für das Shisha/Wasserpfeifen Angebot zu Verfügung stellen und auch sich vorher informieren, ob an diesem Platz die Gäste Shisha rauchen dürfen.

Die Centurion Bar bietet das Angebot an und Sie als Auftraggeber sind aber dazu verpflichtet eine geeignete Fläche dafür zur Verfügung zu stellen, wo dies auch erlaubt ist. Sollte der Fall sein, das in dieser Stelle kein Shisha/Wasserpfeife angezündet werden darf bzw. Nicht erlaubt ist dort zu rauchen und es dann Ärger mit der Polizei oder den Besitzer der Location oder wem auch immer gibt. Hat der Auftraggeber die Konsequenzen zu tragen und dafür zu haften sowie ggf. Geldstrafen oder was auch anfällt zu zahlen.

Sollte das Shisha Angebot gebucht werden und man hat sich vorher nicht informiert, ob man dort Wasserpfeife/Shisha rauchen darf sowie die Möbel nicht aufbauen darf und somit dann auf dieser Veranstaltung kein Shisha/Wasserpfeife rauchen kann/darf, ist der Auftraggeber trotzdem verpflichtet die volle ausgehandelte Summe an der Centurion Bar zu zahlen, da der Auftraggeber dazu verpflichtet ist/war sich vorher darüber zu informieren und eine/n geeignete Stelle/Platz dafür zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Unterschrift dieses Vertrags erklärt sich der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer mit dem kompletten Vertrag einverstanden.